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Pflichtenkataloge für Errichterunternehmen

Kriterien für die Aufnahme in den Adressennachweis für Errichterunternehmen

Das LKA NRW gibt Adressennachweise von Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen und von elektronischen Überfall- und Einbruchmeldeanlagen heraus, auf die die KPB in ihren technischen Fachberatungen verweisen können. Die aufgeführten Fachunternehmen bieten die Voraussetzungen dafür, den Einbruchschutz durch handwerklich fachgerechte Planung, Montage und Instandhaltung von Sicherungstechnik zu verbessern und haben sich einem Aufnahmeverfahren des LKA NRW gestellt.
Die Pflichtenkataloge beschreiben die Aufnahmekriterien, die die Errichterunternehmen für eine Aufnahme erfüllen müssen sowie die Pflichten, deren Einhaltung die Errichterunternehmen mit ihrer Aufnahme gewährleisten wollen.

Pflichtenkatalog Mechanik (Pfk Mechanik)

Die Kriterien für die Aufnahme in den Adressennachweis für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen sind in den nachfolgenden Dokumenten festgelegt.

 

Pflichtenkatalog Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Einbruchmeldeanlagen (EMA)  

Die Kriterien für die Aufnahme in den Adressennachweis für Errichterunternehmen elektronischer Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind in den nachfolgenden Dokumenten festgelegt.

PDF Icon Pflichtenkatalog ÜMA/EMA Stand Dezember 2012   

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