Am 01.01.2011 ist das neue Justizgesetz (JustG NRW) in Kraft getreten.
Am 01.01.2011 ist das neue Justizgesetz (JustG NRW) in Kraft getreten. Dieses Gesetz vereinigt Vorschriften aus vormals 58 verschiedenen Gesetzen und Rechtsverordnungen. Die vormaligen Regelungen sind gleichzeitig außer Kraft getreten.
Bisher war eine Klage gegen die Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat, zu richten (Behördenprinzip).
Nach dem nunmehr geltenden "Rechtsträgerprinzip" ist der richtige Klagegegner gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat.
Den Text des neuen Justizgesetzes finden Sie bei www.recht.nrw.de