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Die Online-Bewerbung
Falls Sie sich bereits für eine Einstellung zum 01.09.2010 beworben haben und aufgrund Ihres erreichten Leistungsergebnisses nicht eingestellt werden konnten, möchten wir Sie auf folgende Möglichkeit hinweisen:
Bei Vorliegen der aktuellen Bewerbungs- und Einstellungsvoraussetzungen bieten wir Ihnen an:
- sich mit Ihrem in der Einstellungskampagne 2010 erreichten Ergebnis ohne erneute Teilnahme am mündlichen und schriftlichen Auswahlverfahren in die neue Rangreihe für eine Einstellung zum 01.09.2011 einordnen zu lassen und lediglich an der polizeiärztlichen Untersuchung teilzunehmen
oder - erneut am gesamten Auswahlverfahren teilzunehmen und sich bei festgestellter Polizeidiensttauglichkeit mit dem besseren Ergebnis in die neue Rangreihe für eine Einstellung zum 01.09.2011 einordnen zu lassen.
Voraussetzung ist in jedem Fall eine erneute Online-Bewerbung und eine entsprechende, formlose Erklärung bei Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
