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FAQ
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Sind Ausnahmen von der Mindestgröße möglich?
Ist eine Bewerbung auch mit Realschulabschluss möglich?
Kann ich mit einem abgeschlossenen Studium meine Chance auf eine Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst verbessern?
Kann ich mich auch bei der Polizei bewerben, wenn ich eine Brille trage?
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich nicht Deutscher oder Bürger eines Landes bin, das zur Europäischen Union gehört?
Wie werden "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" definiert?
Ist eine Bewerbung für den Direkteinstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen auch bei vorausgegangener Kriegsdienstverweigerung möglich?
Ist vor Eintritt in den Polizeivollzugsdienst der Wehrdienst abzuleisten?
Welche Auswirkungen haben Tätowierungen im Auswahlverfahren?
Ist für eine Bewerbung ein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich?
Sind Ausnahmen von der Mindestgröße möglich?
Bei der Mindestgröße (Frauen: 163 cm, Männer: 168 cm) handelt es sich um ein formales Bewerbungskriterium, das in jedem Fall erfüllt werden muss.
Ist eine Bewerbung auch mit Realschulabschluss möglich?
Als Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst muss in jedem Fall die allgemeine Studierfähigkeit, d. h. Abitur oder volle Fachhochschulreife gegeben sein. Eine Bewerbung mit Realschulabschluss ist leider nicht möglich.
Kann ich mit einem abgeschlossenen Studium meine Chance auf eine Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst verbessern?
Nein. Für eine eventuelle Einstellung ist nur das bepunktete Ergebnis des Auswahlverfahrens maßgeblich.
Kann ich mich auch bei der Polizei bewerben, wenn ich eine Brille trage?
Das Tragen einer Sehhilfe ist grundsätzlich kein Problem, jedoch muss die Sehkraft eine bestimmte Stärke betragen. Bis zum 20. Lebensjahr muss die Sehschärfe mindestens 50 % auf jedem Auge betragen, ab dem 20. Lebensjahr genügt eine Sehschärfe von mindestens 30 %. Diese Werte gelten ohne Sehhilfe. Es gibt jedoch noch andere Sehschärfenbeeinträchtigungen, die eine Einstellung verhindern können. Eine abschließende ärztliche Begutachtung durch den Polizeiarzt erfolgt erst aufgrund der einzureichenden Augenarztbescheinigung und des im Auswahlverfahren durchgeführten Sehtestes.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich nicht Deutscher oder Bürger eines Landes bin, das zur Europäischen Union gehört?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn Sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland besitzen, Ihre Muttersprache im Wort beherrschen und ein dienstliches Interesse des Landes NRW an Ihrer Einstellung besteht. Dies wird im Einzelfall geprüft und richtet sich vornehmlich danach, ob Bürger Ihres Landes einen hohen Anteil an der Bevölkerung des Landes Nordrhein-Westfalen haben.
Wie werden "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" definiert?
Grundsätzlich sollten Bewerberinnen und Bewerber in der Lage sein, ihren regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Eine selbst verschuldete Überschuldung kann Zweifel an der charakterlichen Geeignetheit begründen. Materieller Besitz ist natürlich kein Bewerbungskriterium.
Ist eine Bewerbung für den Direkteinstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen auch bei vorausgegangener Kriegsdienstverweigerung möglich?
Ja. Jedoch muss der Bewerber schriftlich erklären, dass er bereit ist, sich an der Schusswaffe ausbilden zu lassen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Ist vor Eintritt in den Polizeivollzugsdienst der Wehrdienst abzuleisten?
Nein. Für männliche Bewerber gilt, dass Sie nach den Bestimmungen des Wehrpflichtgesetz für die Dauer Ihrer Zugehörigkeit zum Polizeivollzugsdienst nicht zum Wehrdienst herangezogen werden.
Welche Auswirkungen haben Tätowierungen im Auswahlverfahren?
Grundsätzlich stellen alle Tätowierungen im sichtbaren Hautbereich, der durch die Sommeruniform definiert wird (Halbarm-Hemd), einen Eignungsmangel dar, der zu einer Ablehnung führt.
Im unsichtbaren Bereich sind harmlose Symbole kein Problem. An durch die Sommeruniform verdeckten Körperzonen werden gewaltverherrlichende Symbole oder Symbole, die auf die Zugehörigkeit zu extremen Gruppierungen hindeuten, in jedem Einzelfall begutachtet und führen in der Regel zu einer Ablehnung.
Daneben werden auch bei der polizeiärztlichen Untersuchung vorhandene Tätowierungen auf gesundheitliche Auswirkungen hin überprüft.
Ist für eine Bewerbung ein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich?
Nein, das ist nicht der Fall. In der Online-Bewerbung werden zwar bestimmte Schulnoten bzw. Punktwerte abgefragt. Dies dient bisher jedoch lediglich statistischen Zwecken.
