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Spitzensport in der Polizei
Deshalb hat sich Innen- und Sportminister Dr. Wolf dafür eingesetzt, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen beruflich abgesichert werden. Dazu ist es erforderlich, dass sie sich mit dem Berufsbild der Polizeibeamtin/des Polizeibeamten intensiv auseinandersetzen. Wenn im Ergebnis dann die Entscheidung für eine Bewerbung zum Direkteinstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst getroffen wird, würde dies ausdrücklich begrüßt.
Polizeikommissarin Yvonne Frank (Bild oben Mitte), Polizeikommissar Andreas Kuhl (Bild oben rechts) sowie Kommissaranwärter Florian Sürth (Bild oben links) zeigen in besonderer Weise, dass die Vereinbarkeit von Spitzensport und qualifizierter Berufsausbildung funktioniert.
Yvonne Frank ist Torfrau der Deutschen Hockeynationalmannschaft, Andreas Kuhl amtiert als Weltmeister im Ju-Jutsu (Klasse bis 85kg) und Florian Sürth wurde im Jahre 2007 Sieger der „Military World Games“ im Stabhochsprung.
Mit ihrem sportlichen wie beruflichen Engagement repräsentieren sie in besonderem Maße die nordrhein-westfälische Polizei.
Die Spitzensportförderung richtet sich an Sportlerinnen und Sportler, die einem Bundes- oder Landeskader (A- bis D-Kader) angehören oder Mitglied einer entsprechenden Auswahlmannschaft sind. Es ist erforderlich, eine entsprechende Empfehlung des jeweiligen Sportfachverbandes zusammen mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Der besonderen Wettkampf- und Trainingssituation wird während des Bachelor-Studiums weitestgehend Rechnung getragen. So kann die Ausbildungszeit bis auf fünf Jahre ausgedehnt werden, wenn individuelle Bedürfnisse dies erfordern. Es wird vorausgesetzt, dass Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter bereit sind, die sich daraus ergebenden zusätzlichen Belastungen des Studiums auf sich zu nehmen, und die notwendige Kooperationsbereitschaft zeigen.
Die jeweiligen Einstellungsbehörden erstellen mit den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern konkrete Ausbildungskonzepte zur Vereinbarkeit von Studium und Sport, die sowohl der Notwendigkeit eines geordneten Studienverlaufs als auch den individuellen sportlichen Anforderungen gerecht werden. Dazu werden Gespräche nach einem erfolgreich absolvierten Auswahlverfahren geführt.
Auch für diesen Bewerberkreis gelten alle Grundvoraussetzungen für den Direkteinstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren unterscheidet sich nicht von den für alle geltenden Bestimmungen.
Eine Liste aller Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen Einstellungs- und Ausbildungsbehörden befindet sich in der nebenstehenden Download-Box.
Alle Grundvoraussetzungen finden Sie hier.
