Lesen Sie immer das Kleingedruckte!
Wenn Sie das Kleingedruckte nicht verstehen, fragen Sie nach!
Sollten Sie es dann immer noch nicht verstehen, überlegen Sie, ob die Anlage für Sie überhaupt geeignet ist.
Informieren Sie sich vor der Anlage eingehend über Anbieter und Produkt!
Keine Anlage muss so dringend getätigt werden, dass man nicht die Zeit hätte, sich vorher eingehend über Anbieter und Produkt zu informieren. Wo Sie sich informieren können, finden Sie weiter unten.
Vor allem auch das Produkt muss überprüft werden, weil es immer wieder vorkommt, dass auch seriöse Anbieter mangels Sachverstand oder weil es Schwarze Schafe schließlich überall gibt, unseriöse oder für den Anleger im Einzelfall auch ungeeignete Produkte anbieten. Ein Produkt des Finanzmarktes muss immer anlagegeeignet und anlegergeeignet sein.
Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen!
Sogenannte "Kaltanrufe" (unaufgeforderte Telefonanrufe zum Zwecke der Werbung für Kapitalanlagen / Versicherungen) sind nach deutschem Recht verboten und wettbewerbswidrig und zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dann, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, aber ein neues Produkt angeboten werden soll.
Legen Sie nie bei jemandem an, der Sie unaufgefordert anruft!
Informieren Sie stattdessen die zuständigen Verbraucherschutzstellen und ggf. bei Vermittlern von Wertpapiergeschäften die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), damit einem solchen Treiben Einhalt geboten wird.
Seit dem 01.01.1998 unterliegen grundsätzlich alle Vermittler von Warentermin-, Wertpapier- und Devisengeschäften einer strengeren staatlichen Aufsicht, was nicht bedeutet, dass sie damit werben dürfen.
Bis die Aufsicht aber faktisch greift, werden sicherlich noch ein oder zwei Jahre ins Land ziehen.
Wer aber wirklich nur betrügen will, für den wird es ein leichtes sein, die Aufsicht zu umgehen.
Von daher hilft in erster Linie der gesunde Menschenverstand, um die Spreu vom Weizen zu trennen.
Wenn jemand der beste Freund der Familie ist und der Patenonkel Ihres Kindes, dann ist dies sicher kein Grund, der gegen eine von dieser Person angebotene / vermittelte Anlage spricht, aber es ist auch kein Grund, der dafür spräche!
Nehmen Sie ihren Berater in die Pflicht und verlangen Sie von ihm eine Selbstauskunft (Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerberegister und vor allem eine SCHUFA-Auskunft).
Ein Berater der keinen guten Ruf bzw. eine schlechte Bonität hat, greift auch eher zum Kundengeld!
Wenn die Anlage zu schön um wahr zu sein aussieht, dann ist sie vermutlich auch nicht wahr!
Wenn die banküblichen Zinsen in Deutschland z. B. bei 6 % für ein Festgeld von einem Jahr liegen und jemand bietet Ihnen garantiert und risikolos 10 % oder gar mehr für Ihr Geld, dann sollten Sie sich fragen, warum der Anbieter ausgerechnet Sie an seinem "Goldesel" beteiligen will, statt diesen für sich zu behalten und still seinen Reichtum zu genießen.
Wo kann man sich informieren?
Allgemeine Hinweise erhält man außer in diesem "Selbstverteidigungskurs" noch in dem bundesweit herausgegebenen Faltblatt "Schutz vor Geldanlagebetrug" das man über jede Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle erhält oder auch im INTERNET nachlesen kann (http://www.polizei.propk.de).
Umfangreiche Informationen über mögliche Informationsquellen erhält man auch über das INTERNET und zwar beim Polizeipräsidium Düsseldorf (http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/schutz/kapitalanlage1.htm).
Hier wurden einige nützliche Fundstellen zusammengestellt und Sie können eine Datei abrufen, in der nachzulesen ist, welche Informationen Sie wo im INTERNET erhalten.
Jeder, der selbst nicht auf's INTERNET zugreifen kann, kennt bestimmt jemanden, der dazu in der Lage ist.
Im INTERNET kann man sogar recherchieren, ob es sich bei einem Anbieter im Ausland um eine sog. "Briefkastenfirma" handeln könnte und es lässt sich konkret nach bestimmten Angeboten suchen.
ABER VORSICHT: Das INTERNET ist auch voll von dubiosen Anbietern noch dubioserer Anlageprodukte sowie gezielt falscher Positivmeldungen zum ein oder anderen dubiosen Anlageprodukt.
Allgemeine Informationen erhalten Sie auch über jede Dienststelle für Wirtschaftskriminalität bei der örtlich zuständigen Polizei.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß die Polizei aus datenschutzrechtlichen Gründen keine konkreten Hinweise zu der einen oder anderen Firma geben darf. Wir dürfen Sie aber mit allgemeinen Hinweisen in die Lage versetzen, sich unter Einsatz Ihres gesunden Menschenverstandes selbst ein Bild von Anbieter und Angebot zu machen.
Konkrete Informationen erhalten Sie über die örtlichen Verbraucherschutzstellen.
Wo erhält man Hilfe?
Wenn Sie durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt wurden, können Sie zum einen zivilrechtlich (auf eigene Kosten oder mit Deckung durch eine Rechtschutzversicherung) über einen Rechtsanwalt oder strafrechtlich (indem Sie bei der Polizei oder der Justiz Strafanzeige erstatten) gegen die Betroffenen vorgehen.
Auch hier leistet das INTERNET wieder wirksame Dienste, weil man z. B. kundige Rechtsanwälte suchen kann (z. B. unter http://www.anwaltsuchdienst.de oder http://www.jusline.de).
Einen kundigen Rechtsanwalt bekommt man ggf. auch über die örtliche Rechtsanwaltskammer benannt.
Wenn Sie Strafanzeige erstatten möchten und Ihr Vertragspartner sitzt im Ausland, dann sollten Sie ihre Anzeige nicht nur hier erstatten, sondern - schriftlich über die jeweilige Auslandsvertretung des betreffenden Staates hier in Deutschland oder im benachbarten Ausland - auch in dem jeweils anderen Land (ggf. zumindest auf Englisch).
Die zuständige ausländische Vertretung erhalten Sie über das Auswärtige Amt im INTERNET (http://www.auswaertiges-amt.de), wenn Sie dort unter den "LÄNDERINFORMATIONEN" nachsehen.