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„Doppelblinker“ an Gleisüberquerungen
Zuletzt verunglückte bei einem Verkehrsunfall am 7. September 2009 ein 59-jähriger Radfahrer im Bereich des Stresemannplatzes tödlich.
Die beiden häufigsten Ursachen für Konfliktsituation sind - neben der vorsätzlichen Missachtung - ein Übersehen des gelb leuchtenden „Doppelblinkers“ bzw. mangelnde Kenntnis über dessen Bedeutung.
Der „Doppelblinker“ wird bei herannahender Straßenbahn aktiviert und ist Düsseldorfer Standard. Er warnt Fußgänger wie Radfahrer davor, dass sich eine Straßenbahn oder ein Bus im Gleisbereich nähert.
Das Warnsignal gilt dabei nur für den Gleisbereich. Wenn z. B. eine Lichtzeichenanlage zur Überquerung eines Straßenüberganges „Grünlicht“ zeigt, gilt das nicht automatisch auch für den Gleisbereich. Insbesondere bei dreigeteilten Verkehrswegen (Fahrbahn - Gleisbereich - Fahrbahn) kommt es zu gefährlichen Situationen aufgrund nicht wahrgenommener Straßenbahnen.
Straßenbahn und Bus haben zwar grundsätzlich Vorrang vor nicht motorisiertem Verkehr, allein eine Missachtung des „Doppelblinkers“ stellt jedoch keinen verwarnungs- oder bußgeldbewehrten Verstoß dar. Ob die Wartepflicht an einem Bahnübergang gem. § 19 StVO missachtet wurde oder andere Tatbestände (z. B. § 1 Abs. 2 StVO) erfüllt worden sind, orientiert sich am individuellen Einzelfall. Maßgeblich kann beispielsweise eine „Reaktion“ (Verlangsamen, Schallsignal, etc.) der Straßenbahn sein.
Weitere ausführliche Informationen zu „Doppelblinkern“ entnehmen Sie bitte der Broschüre „Doppelt geblinkt warnt besser“.


