Vorsicht: unseriöse Geschäftemacher

Nicht immer ist Polizei drin, wo Polizei draufsteht. In gutem Glauben will man die Polizei unterstützen, aber hinterher gibt es Unerfreuliches im Kleingedruckten.

"Nicht überall wo Polizei draufsteht, ist auch Polizei drin!" Mit diesem Slogan warnt die nordrhein-westfälische Polizei kleine und mittlere Geschäftsbetriebe vor unseriösen Anzeigenwerbern. Diese gehen mit dem guten Namen der Polizei auf Kundenfang und missbrauchen das Vertrauen in die echte Polizei. Dabei erleiden die Betriebe zum Teil hohe finanzielle Schäden. Durch die Machenschaften der unseriösen Geschäftemacher kommt es aber auch zu Imageschäden für die Polizei, denn die Inhaber der Betriebe bemerken den Unterschied zwischen der echten Polizei und den unseriösen Anzeigenwerbern nur in den wenigsten Fällen. So kommt es dann auch nicht selten zu den Vorwürfen, die echte Polizei tue nicht genug gegen die Anzeigenwerber, sie "dulde" sogar die Machenschaften. Der Name "Polizei" ist aber rechtlich nicht vor Missbrauch zu schützen. Deshalb kann er auch von kommerziellen Unternehmen verwendet werden, ohne dass es zu verhindern ist.

Die nordrhein-westfälische Polizei distanziert sich von den unseriösen Anzeigenwerbern und versucht möglichst viele potenzielle Kunden vor den unseriösen Anzeigenwerbern zu warnen.

Deshalb ist eine Präventionskampagne vom Innenministerium gestartet worden. Alle nordrhein-westfälischen Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen haben das Informationsfaltblatt "Echte Polizei?" erhalten, das vor der Masche der unseriösen Anzeigenwerber warnt. Das Faltblatt soll landesweit koordiniert im Rahmen von persönlichen Gesprächen durch den Bezirksdienst oder durch die Kommissariate Vorbeugung an Geschäftsleute und potenzielle Anzeigenkunden verteilt werden. Das Internetangebot der Polizei NRW unterstützt die Aktion.

Parallel zur polizeilichen Verteilaktion werden die Faltblätter auch an die Medien, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, der Einzelhandel und die Verbraucherzentrale des Landes NRW zur Information ihrer Klientel verteilt, um so den Warneffekt zu verstärken und über die Methoden dieser unseriösen Werber aufzuklären.

Und so gehen die unseriösen Anzeigenwerber vor:

Zweifelhafte Verlage und Werbeagenturen schreiben immer wieder ahnungslose Anzeigenkunden an. Dabei erwecken sie bewusst den Eindruck, dass ihre Zeitungen oder Magazine polizeifachlich sind oder sogar von der Polizei selber herausgegeben werden. Der Begriff Polizei hat hier den alleinigen Zweck, Anzeigenkunden oder Abonnenten zu ködern. Gutgläubige werden so abgezockt.

Die Masche: Die Bereitschaft der Menschen, die Polizei zu unterstützen, wird schamlos ausgenutzt. Mit Fragen wie: "Sie sind doch auch gegen sexuellen Missbrauch von Kindern?" werden sie zusätzlich moralisch unter Druck gesetzt. Telefonische Absprachen über eine einzelne Annonce führen dann zu Auftragsschreiben, mit denen gleich mehrere Anzeigen geschaltet werden. Im Kleingedruckten dieser Verträge sind Klauseln über eine längere als die mündlich vereinbarte Abonnementdauer versteckt.

Die Botschaft an mögliche Anzeigenkunden kann deshalb nur lauten: "Seien Sie kritisch beim Abschluss eines Anzeigenvertrages, sonst gibt es später ein böses Erwachen! "Prüfen Sie die Ihnen vorgelegten Angebote sorgfältig - besonders das Kleingedruckte. Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Werber ehrlich ist, sprechen Sie mit ihrer Bezirksdienstbeamtin, ihrem Bezirksdienbeamten oder dem Kommissariat Vorbeugung in Ihrer Kreispolizeibehörde. Das kann viel Ärger ersparen."

Gegenüber möglichen Anzeigenkunden weist die nordrhein-westfälische Polizei darauf hin, dass durch arglistige Täuschung zustande gekommene Verträge nichtig sind. Wer sich betrogen fühlt, sollte Anzeige erstatten. Das gilt zum Beispiel, wenn der Werber unwahre Angaben zu Auflage und Verbreitung der Zeitschrift gemacht hat.

 


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