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090428-5-K Polizeipräsident untersagt Aufzug von „pro NRW“
Köln - 28.04.2009 - 17:34 - Der Kölner Polizeipräsident Klaus Steffenhagen hat heute einen durch „pro NRW“ angemeldeten Aufzug vom Barmer Platz in Köln-Deutz nach Ehrenfeld untersagt.
„Pro NRW“ hatte am 14.04.2009 im Nachgang zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (siehe auch Pressemitteilung vom 14.04.2009 - Gericht bestätigt Polizeipräsidium Köln) einen Demonstrationszug zum Gelände des Moscheeneubaus angemeldet. „Pro Köln e.V.“ hatte den Protestzug als „gebührende Antwort“ auf die vom Gericht bestätigte Auflage des Polizeipräsidiums bezeichnet.
„Wir haben bereits aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken „pro Köln e.V.“ die Auflage erteilt, ihre Standkundgebung nicht auf dem Roncalliplatz, sondern auf dem Barmer Platz abzuhalten. Ein Aufzug, so wie von „pro NRW“ vorgesehen, quer durch die Innenstadt, lässt sich durch die Polizei noch weniger schützen“, begründet Steffenhagen seinen Bescheid. (ws)
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„Wir haben bereits aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken „pro Köln e.V.“ die Auflage erteilt, ihre Standkundgebung nicht auf dem Roncalliplatz, sondern auf dem Barmer Platz abzuhalten. Ein Aufzug, so wie von „pro NRW“ vorgesehen, quer durch die Innenstadt, lässt sich durch die Polizei noch weniger schützen“, begründet Steffenhagen seinen Bescheid. (ws)
