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Kreis Viersen - 28.07.2008 - 13:46 - Insgesamt siebenmal rückten Polizeibeamte am Samstag und Sonntag unter dem Einsatzstichwort „Häusliche Gewalt“ aus.
1.
Am Samstag wurden die Beamten kurz nach Mitternacht nach Dülken gerufen. Dort hatte ein 35-jähriger Mann seine 31-jährige Lebensgefährtin ins Gesicht geschlagen und sie gewürgt.
Er wurde der Wohnung verwiesen und darf die Wohnung zehn Tage nicht betreten.
2.
Gut drei Stunden später meldete sich eine 32-jährige Frau aus Viersen bei der Polizei. Sie war ebenfalls von ihrem ehemaligen Lebensgefährten geschlagen und gewürgt worden. Der 38-jährige Mann wollte ihre Wohnung nicht verlassen und war aus diesem Grund gegenüber der Frau gewalttätig geworden. Als die Frau mit ihrem Handy den Notruf wählen wollte, entriss der Mann ihr das Handy und flüchtete zu Fuß. Er wurde im Rahmen der Fahndung festgenommen. Da er offensichtlich alkoholisiert war, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
3.
Fortgesetzter Alkoholkonsum war vermutlich auch die Ursache eines Einsatzes, zu dem die Polizei am Samstag gegen 21:00 Uhr nach Schwalmtal-Amern gerufen wurde.
Dort hatte ein 51-jähriger Familienvater während einer Auseinandersetzung seine 25- und 26-jährigen Töchter geschlagen und getreten. Er wurde in Gewahrsam genommen, auch er darf die Wohnung der Familie für zehn Tage nicht betreten.
4.
Der nächste Fall Häuslicher Gewalt ereignete sich rund zwei Stunden später in Lobberich.
Hier schlug ein 39-jähriger Mann im Verlauf einer verbalen Auseinandersetzung seiner 38-jährigen Frau mehrfach ins Gesicht.
Er wurde der Wohnung verwiesen und darf diese zehn Tage nicht wieder aufsuchen.
5.
Am Sonntagmorgen gegen 05:45 Uhr wurde die Polizei dann nach Süchteln gerufen. Hier hatte ein 23-jähriger Mann seine von einer Feier nach Hause kommende Verlobte vermutlich aus Eifersucht abgepasst und zur Rede stellen wollen. Die 18-jährige Frau, die sich im Pkw einer Freundin befand, verriegelte aus Angst die Fahrzeugtüren. Dies veranlasste ihren Verlobten, die Seitenscheibe des Pkw einzuschlagen. Bevor es zu weiteren Gewalttätigkeiten kommen konnte, wurde er von den eingesetzten Polizeibeamten überwältigt und in Gewahrsam genommen.
6.
Am Sonntagabend gegen 19:00 Uhr kam es dann in Viersen zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Hier hatte ein 44-jähriger Mann seiner 46-jährigen Lebensgefährtin ins Gesicht geschlagen, ein weiterer Faustschlag verfehlte aufgrund der Alkoholisierung des Täters sein Ziel und zerstörte einen Glastisch.
7.
Der letzte Fall ereignete sich dann gegen 21:30 Uhr wiederum in Viersen.
Eine 42-jährige Frau hatte die Polizei gerufen, nachdem sie gemeinsam mit ihrer 11-jährigen Tochter aus ihrer Wohnung geflüchtet. Dort war es zuvor zu massiven Drohungen ihres 40-jährigen Lebensgefährten gekommen. Gemeinsam mit der Frau betraten die Beamten die Wohnung und stellten den ebenfalls alkoholisierten Mann zur Rede. Im Laufe des Gesprächs ereiferte er sich immer mehr und wiederholte die Drohungen. Da er einem Platzverweis nicht nachkam, nahmen ihn die Polizisten in Gewahrsam.
Die Polizei stellt dazu klar:
Gewalttaten in Lebensgemeinschaften sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten, die die Polizei mit aller Konsequenz verfolgt.
Grundsätzlich erstattet die Behörde Strafanzeige, wenn die Polizei erfährt, dass es zu Gewalthandlungen zwischen Lebensgefährten kommt.
Die Verfolgung und Ahndung dieser Taten liegen im öffentlichen Interesse, den Opfern soll mit der Anzeige von Amts wegen die oft nicht freie Willensentscheidung zum Strafantrag abgenommen werden.
Der Wille des Opfers ist im Hinblick auf die Anzeigenerstattung folglich unerheblich.
Die Polizei legt großen Wert auf den Opferschutz und die Opferhilfe. Sofern zu befürchten ist, dass die Gewalttaten fortgesetzt werden, verfügt die Polizei zum Schutze der Opfer eine Wohnungsverweisung gegen den/die Beschuldigten/Beschuldigte und verhängt ein 10-tägiges Rückkehrverbot.
Den Opfern werden Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt, um sich aus dem Gewaltkreislauf befreien zu können.
Weitere Hilfsangebote vermittelt das Kommissariat Vorbeugung unter 02162/377-0./bk (815)
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Am Samstag wurden die Beamten kurz nach Mitternacht nach Dülken gerufen. Dort hatte ein 35-jähriger Mann seine 31-jährige Lebensgefährtin ins Gesicht geschlagen und sie gewürgt.
Er wurde der Wohnung verwiesen und darf die Wohnung zehn Tage nicht betreten.
2.
Gut drei Stunden später meldete sich eine 32-jährige Frau aus Viersen bei der Polizei. Sie war ebenfalls von ihrem ehemaligen Lebensgefährten geschlagen und gewürgt worden. Der 38-jährige Mann wollte ihre Wohnung nicht verlassen und war aus diesem Grund gegenüber der Frau gewalttätig geworden. Als die Frau mit ihrem Handy den Notruf wählen wollte, entriss der Mann ihr das Handy und flüchtete zu Fuß. Er wurde im Rahmen der Fahndung festgenommen. Da er offensichtlich alkoholisiert war, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
3.
Fortgesetzter Alkoholkonsum war vermutlich auch die Ursache eines Einsatzes, zu dem die Polizei am Samstag gegen 21:00 Uhr nach Schwalmtal-Amern gerufen wurde.
Dort hatte ein 51-jähriger Familienvater während einer Auseinandersetzung seine 25- und 26-jährigen Töchter geschlagen und getreten. Er wurde in Gewahrsam genommen, auch er darf die Wohnung der Familie für zehn Tage nicht betreten.
4.
Der nächste Fall Häuslicher Gewalt ereignete sich rund zwei Stunden später in Lobberich.
Hier schlug ein 39-jähriger Mann im Verlauf einer verbalen Auseinandersetzung seiner 38-jährigen Frau mehrfach ins Gesicht.
Er wurde der Wohnung verwiesen und darf diese zehn Tage nicht wieder aufsuchen.
5.
Am Sonntagmorgen gegen 05:45 Uhr wurde die Polizei dann nach Süchteln gerufen. Hier hatte ein 23-jähriger Mann seine von einer Feier nach Hause kommende Verlobte vermutlich aus Eifersucht abgepasst und zur Rede stellen wollen. Die 18-jährige Frau, die sich im Pkw einer Freundin befand, verriegelte aus Angst die Fahrzeugtüren. Dies veranlasste ihren Verlobten, die Seitenscheibe des Pkw einzuschlagen. Bevor es zu weiteren Gewalttätigkeiten kommen konnte, wurde er von den eingesetzten Polizeibeamten überwältigt und in Gewahrsam genommen.
6.
Am Sonntagabend gegen 19:00 Uhr kam es dann in Viersen zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Hier hatte ein 44-jähriger Mann seiner 46-jährigen Lebensgefährtin ins Gesicht geschlagen, ein weiterer Faustschlag verfehlte aufgrund der Alkoholisierung des Täters sein Ziel und zerstörte einen Glastisch.
7.
Der letzte Fall ereignete sich dann gegen 21:30 Uhr wiederum in Viersen.
Eine 42-jährige Frau hatte die Polizei gerufen, nachdem sie gemeinsam mit ihrer 11-jährigen Tochter aus ihrer Wohnung geflüchtet. Dort war es zuvor zu massiven Drohungen ihres 40-jährigen Lebensgefährten gekommen. Gemeinsam mit der Frau betraten die Beamten die Wohnung und stellten den ebenfalls alkoholisierten Mann zur Rede. Im Laufe des Gesprächs ereiferte er sich immer mehr und wiederholte die Drohungen. Da er einem Platzverweis nicht nachkam, nahmen ihn die Polizisten in Gewahrsam.
Die Polizei stellt dazu klar:
Gewalttaten in Lebensgemeinschaften sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten, die die Polizei mit aller Konsequenz verfolgt.
Grundsätzlich erstattet die Behörde Strafanzeige, wenn die Polizei erfährt, dass es zu Gewalthandlungen zwischen Lebensgefährten kommt.
Die Verfolgung und Ahndung dieser Taten liegen im öffentlichen Interesse, den Opfern soll mit der Anzeige von Amts wegen die oft nicht freie Willensentscheidung zum Strafantrag abgenommen werden.
Der Wille des Opfers ist im Hinblick auf die Anzeigenerstattung folglich unerheblich.
Die Polizei legt großen Wert auf den Opferschutz und die Opferhilfe. Sofern zu befürchten ist, dass die Gewalttaten fortgesetzt werden, verfügt die Polizei zum Schutze der Opfer eine Wohnungsverweisung gegen den/die Beschuldigten/Beschuldigte und verhängt ein 10-tägiges Rückkehrverbot.
Den Opfern werden Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt, um sich aus dem Gewaltkreislauf befreien zu können.
Weitere Hilfsangebote vermittelt das Kommissariat Vorbeugung unter 02162/377-0./bk (815)
