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Ein kleiner Handgriff kann das Leben retten!
Schwerpunktaktion
Die Kreispolizeibehörde Steinfurt wird sich in den nächsten Wochen in einer Schwerpunktaktion auf die ordnungsgemäße Ausrüstung von Fahrrädern konzentrieren. Vom 7. bis 18. Dezember 2009 wird die Polizei kreisweite Kontrollen durchführen. Im Vorfeld werden spezielle Beleuchtungskontrollen vorgenommen. In Absprache mit den Schulen wurden und werden vor Schulbeginn in Städten und Gemeinden Polizeibeamte vor Ort sein und sich die Fahrräder ganz genau anschauen.
„Die lichttechnischen Einrichtungen von Fahrrädern, das Verhalten von Fahrradfahrern aller Altersgruppen und das Verhalten von Autofahrern gegenüber Fahrradfahrern werden im Focus der Beamten stehen. Die Kontrollen werden in den frühen Abendstunden auch erwachsene Fahrradfahrer mit einbeziehen. Hier ist die Nutzung des richtigen Radweges ein besonderes Thema. Autofahrer rechnen beim Abbiegen nicht mit Radfahrern, die die falsche Radwegseite benutzen,“ betont Polizeirat Klaus Stockel, Leiter der Direktion Verkehr.
Unterstützung von der Kreishandwerkerschaft
Unterstützung erfährt die Polizei auch in diesem Jahr von der Kreishandwerkerschaft. Die Zweiradinnung und ihre angeschlossenen Händler haben ihre Bereitschaft zur kostenlosen Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Einrichtungen erklärt. Es werden nur die Ersatzteile in Rechnung gestellt, nicht die Arbeitsstunden.
Weiterhin bietet der Fahrradhandel längst langlebige und wartungsarme Lichtsysteme an. Nabendynamos, die vor der Witterung geschützt im Laufrad sitzen, liefern dauerhaft Energie und aktuelle LED-Scheinwerfern kommen auf bis zu 60 Lux Beleuchtungsstärke. Straßenlaternen erreichen im Schnitt 10 Lux. Frühere Fahrradscheinwerfer mit Glühlampen (4 Lux) oder ältere Halogenlampen mit 7 Lux sind nicht mehr Standard.
Gesehen werden
Einen deutlichen Appell in Richtung aller Fahrradfahrer möchte Klaus Stockel in den Kreis Steinfurt senden: „Das Auto bringen wir zum Winter hin in die Werkstatt. Es bekommt neben neuen Reifen meist einen kompletten Wintercheck. Die Polizei rät gerade jetzt dringend zu einem Fahrradcheck. Die dunkle Jahreszeit erfordert, dass sich ein Fahrradfahrer von den verschiedenen anderen Lichtquellen von Autos, Ampeln und Werbung im Stadtgebiet abhebt. Nach wie vor haben viele Radfahrer das Gefühl, auch ohne eingeschaltete Beleuchtung gesehen zu werden, weil sie selbst ja alle anderen Verkehrsteilnehmer erkennen. Diesen Irrtum bemerken sie dann oft erst zu spät. Aber auch und gerade im ländlichen Bereich ist es besonders wichtig, schon auf weite Entfernung gesehen zu werden. Checken Sie Ihre Fahrräder und Ihre Bekleidung. Fallen Sie auf und seien Sie sichtbar!“
Mit einfachen Mitteln kann der Fahrradfahrer das Gesehenwerden deutlich verbessern. Die helle Kleidung reicht häufig nicht aus. Mit einer Leuchtweste oder einem Reflektorband wird der Radfahrer in einer Entfernung von 130 – 160 Metern erkennbar.
Anforderungen an Fahrräder
Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern genau wie die an Kraftfahrzeugen vorgeschrieben. Denn in der Dämmerung und Dunkelheit ist das Gesehenwerden überlebenswichtig. Vorgeschrieben sind:
Nach vorne ein Scheinwerfer mit weißem Licht und ein Frontreflektor. Dieser darf in den Scheinwerfer integriert sein. Nach hinten eine Schlussleuchte für rotes Licht und ein roter Rückstrahler sowie ein Flächen-Rückstrahler der mit einem großen „Z“ gekennzeichnet sein muss.
Der Scheinwerfer und das Rücklicht müssen mit einer Lichtmaschine (Dynamo) mit ausgerüstet sein. Standlichtanlagen sind zusätzlich erlaubt; die Batterien ersetzen aber nicht den Dynamo. Rennräder bis 11 Kg dürfen mit Batterielichtanlagen ausgerüstet sein. Sie brauchen nicht fest angebracht sein; sie sind aber mitzuführen. Für die Dauer von Rennen sind Rennradfahrer natürlich von der Vorschrift befreit!
Zu Gesehenwerden hat der Gesetzgeber aber auch mindestens zwei gelbe Speichenreflektoren oder alternativ weiße Reflexringe auf den Reifen vorgeschrieben. Fahrradpedale müssen mit gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Zusätzlich nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig. Hinten links am Fahrrad dürfen zusätzlich klappbare labile Abstandsmarkierer mit einer Länge von 40 cm montiert sein.
Kinderfahrräder, die ihrer Bauart auch als Verkehrsmittel geeignet sind, müssen ausgerüstet sein wie normale Fahrräder.
Auch Fahrrad-Anhänger brauchen eine eigene Lichtanlage: Ein Fahrradanhänger muss bei Dunkelheit mit einer Schlussleuchte und nicht nur mit einem Rückstrahler ausgestattet sein, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht ständig sichtbar ist - etwa, weil es durch den Anhänger verdeckt wird.
Das Nichteinschalten der Beleuchtung, die falsche Radwegbenutzung sowie das verkehrswidrige Verhalten an Kreisverkehren zählt zu dem typischen Fehlverhalten vieler Radfahrer.
Abschließend ein Auszug aus dem Verwarnungsgeldkatalog
• Fahren ohne Licht = 10 Euro
• Falsche Radwegbenutzung = 15 Euro
• Radfahren in der Fußgängerzone = 10 Euro


